RuhrTriennale
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kultur Ruhr GmbH

I. Allgemeines – Geltungsbereich
Die Kultur Ruhr GmbH ist Veranstalterin der jährlich stattfindenden »RuhrTriennale«. Für den Erwerb von Eintrittskarten für die »RuhrTriennale« und für die Rechte daraus gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

II. Preise
1.

Gültig sind jeweils die im Veranstaltungsprogramm der »RuhrTriennale« abgedruckten Preise. In den angegebenen Preisen sind sämtliche Gebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. An der Tages-/ Abendkasse kommen noch vorhandene Eintrittskarten anderthalb Stunden vor Beginn der Veranstaltungen zum Verkauf, sofern nicht anders ausgewiesen.

2.
Auf alle verfügbaren Karten der von der Veranstalterin angebotenen Veranstaltungen werden reduzierte Eintrittpreise für Schüler, Studenten
(bis zum 26. Lebensjahr), Wehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende und Erwerbslose gewährt, soweit nicht anders vermerkt. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 ist beim Erwerb der Eintrittskarten und beim Besuch der Veranstaltung durch Vorlage der entsprechenden Originaldokumente nachzuweisen. Kann die Berechtigung während der Veranstaltung nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.

 

III. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
1.

Übersandte Eintrittskarten sind unverzüglich nach Erhalt auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Maßgeblich bei etwaiger Reklamation ist der Poststempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

2.
Die an der Tages-/ Abendkasse oder bei einer Vorverkaufsstelle erworbenen Eintrittskarten sind ebenfalls unverzüglich im Hinblick auf die gewünschte Platzkategorie, Preiskategorie und Veranstaltung zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

3.
Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist der Kunde verpflichtet, vor deren Beginn den ihm aufgrund der Eintrittskarte zustehenden Sitzplatz einzunehmen und Signalfunktionen an Mobiltelefonen und andere elektronischen Geräten auszuschalten. Nach dem Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Zu spät kommende Besucher können nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

4.
Aus urheberrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, untersagt.

 

IV. Widerrufs- und Rückgaberechte, Ersatzansprüche
1.

Rückgabe und  Umtausch der Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder erstattet. Ebenso gibt es keinen Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten, die versandt worden sind.

2.
Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Bei Absage einer Veranstaltung vor ihrem Beginn oder vor Ablauf der Hälfte der Veranstaltungsdauer wird der Kartenpreis abzüglich System- und Ticketgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel durch Überweisung, wenn innerhalb von 6 Wochen nach der geplanten Veranstaltung die Eintrittskarte(n) unter Angabe  der Bankverbindung an die Kultur Ruhr GmbH übersandt werden. Die Erstattungsregelung gilt nicht, wenn eine Vorstellung durch höhere Gewalt, Streik, Erkrankung oder andere Ereignisse, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, ausfällt.

 

V. Weitergabe der Eintrittskarten
1.

Eintrittskarten werden ausschließlich zur privaten Nutzung verkauft. Es ist insbesondere untersagt,

a) die Eintrittskarte(n) in Internetauktionen anzubieten;

b) die Eintrittskarte(n) gewerblich zu veräußern;

c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintrittskarte(n) zu einem höheren Preis als den, der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu veräußern;

d) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

2.
Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, wird die Eintrittskarte ungültig. Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.

3.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen, die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

 

VI. Recht  am eigenen Bild
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Eintritt in die Veranstaltungsräume erklärt sich der Besucher mit der möglichen Abbildung seiner Person und der Wiedergabe seiner Stimme in Medien einverstanden.

 

VII. Garderobenhaftung
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Garderobe.

 

VIII. Schlussbestimmungen
Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Kauf von Eintrittskarten und dem Besuch von Veranstaltungen der RuhrTriennale ist Gelsenkirchen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand 3. März 2008 - AGB.