Satzung

Ziel des Vereins ist die Förderung der Ruhrtriennale in ideeller und materieller Hinsicht. Die RuhrTriennale ist ein einzigartiges Fest der Künste. Sie erschließt die großen Denkmäler des Industriezeitalters im Ruhrgebiet und etabliert eine Struktur charakteristischer Spielstätten als unvergleichlichen Kulturstandort mitten in Europa. Dabei öffnet sie neue Räume für neue Wege in der Kunst. Theaterregisseure deuten Liedzyklen musikalisch und szenisch neu, Jazzmusiker machen Oper und in ehemaligen Maschinenhallen und Kokereien verschmelzen Schauspiel, bildende Kunst, Musik, Literatur und Tanz zu neuen Formen – den Kreationen.

Der konkrete Zweck des Vereins ist

  1. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur im Rahmen der Veranstaltung der RuhrTriennale durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere der Kultur Ruhr GmbH als Träger der RuhrTriennale, oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,
  2. daneben kann der Verein den vorgenannten Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht, indem der Verein finanzielle Mittel für die Finanzierung besonderer Projekte der RuhrTriennale oder zur Erhaltung oder Ausstattung der Spielstätten - sofern es sich um anerkannte Industriedenkmäler handelt - einsetzt.

Daneben engagiert er sich sowohl finanziell als auch durch persönlichen Einsatz der Mitglieder im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, um die RuhrTriennale bundesweit und international bekannt zu machen, die Akzeptanz und die Popularität zu steigern und das Ruhrgebiet als unvergleichlichen Kulturstandort in Europa zu präsentieren.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die vollständige Satzung des Fördervereins finden Sie oben rechts zum herunterladen.

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