Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kultur Ruhr GmbH (nachfolgend »Veranstalterin«) richtet die jährlich stattfindende Ruhrtriennale aus. Für Veranstaltungen der Ruhrtriennale (nachfolgend »Veranstaltungen«) finden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: »AGB«) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets für Veranstaltungen vor Ort oder über einen Stream im Rahmen der Ruhrtriennale, sowie für die Durchführung und den Besuch bzw. die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
1.2 Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung der Ruhrtriennale (vor Ort oder Stream) bei einem offiziellen Ticketpartner der Veranstalterin finden neben diesen AGB zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des offiziellen Ticketpartners Anwendung, über welchen das jeweilige Ticket erworben wird. Ticketpartner ist die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend: »EVENTIM«), deren Allgemeine Geschäftsbedingungen unter https://www.eventim.de/help/terms/ einsehbar sind.
2. Erwerb von Tickets
2.1 Tickets können nur bei der Veranstalterin, bspw. an der Tages-/Abendkasse, telefonisch oder an einer Vorverkaufsstelle, und dem Ticketpartner EVENTIM erworben werden. An der Tages-/ Abendkasse, die in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung öffnet, können noch vorhandene Tickets erworben werden.
2.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, die Anzahl der Tickets zu beschränken, die jede:jeder Kunde:Kundin erwerben kann. Die Höchstgrenze wird dem:der Kunden:Kundin vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt bzw. angezeigt. Sollte die Anzahl der von einem:einer Kunden:Kundin bestellten Tickets über der mitgeteilten Höchstgrenze liegen, kann die Veranstalterin die über die festgelegte Höchstgrenze hinausgehenden Bestellungen des:der Kunden:Kundin stornieren lassen.
2.3 Soweit das Ticket über den Ticketpartner EVENTIM erworben wird, richtet sich der Ticketerwerb vorrangig nach den Vertragsbedingungen der EVENTIM (https://www.eventim.de/help/terms/).
2.4 Bei dem Erwerb von Tickets über den eigenen Webshop der Veranstalterin gilt, dass der:die Kunde:Kundin aus den Veranstaltungen der Veranstalterin auswählen kann. Die Präsentation und Bewerbung von Veranstaltungen in dem Webshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Für den Ticketerwerb über den Webshop gilt im Übrigen Folgendes:
2.4.1 Das Angebot für einen Vertragsschluss geht von dem:der Kunden:Kundin aus, sobald er:sie den Button »zahlungspflichtig bestellen« oder eine entsprechend § 312 j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Vor Abschicken der Bestellung kann der:die Kunde:Kundin die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der:die Kunde:Kundin durch Klicken auf den Button »AGB akzeptieren« diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen:ihren Antrag aufgenommen hat.
2.4.2 Die Veranstalterin wird den Zugang der abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In dieser E-Mail wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt und der:die Kunde:Kundin kann diese über die Funktion »Drucken« ausdrucken. In einer solchen E-Mail liegt zudem eine verbindliche Annahme der Bestellung, soweit neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt wird. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Veranstalterin zustande. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Tickets, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem:der Kunden:Kundin auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.4.3 Sollte die Lieferung der bestellten Tickets nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Tickets nicht verfügbar sind, sieht die Veranstalterin von einer Annahmerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Veranstalterin wird den:die Kunden:Kundin darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
2.5 Bei Bestellungen, die nicht über einen Webshop oder bei einem Ticketpartner (z.B. EVENTIM) vorgenommen werden, kommt der Vertragsschluss zum Zeitpunkt des Versands des Tickets bzw. der Übergabe in einer Verkaufsstelle zustande.
2.6 Der:Die Kunde:Kundin kann die bestellten Tickets durch Versand, per Selbstausdruck durch den:die Kunden:Kundin (Ticketdirect-Verfahren) oder auf sein:ihr Smartphone (»Handyticket«) erhalten. Die Tickets zum Streaming können von der Veranstalterin alternativ in elektronischer Form (bspw. per E-Mail, Log-In-Daten, Link) bereitgestellt werden. Welche Möglichkeiten der Ticketbereitstellung durch die Veranstalterin für die jeweilige Veranstaltung bereitgestellt werden, wird dem:der Kunden:Kundin vor Erwerb des jeweiligen Tickets angezeigt. Die Möglichkeiten der Ticketbereitstellung können für bestimmte Veranstaltungen eingeschränkt sein.
2.6.1 Die erworbenen Tickets sind von dem:der Kunden:Kundin unverzüglich im Hinblick auf gewünschte Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und Platzkategorie zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
2.6.2 Wird bei der Bestellung der Versand des Tickets an den:die Kunden:Kundin vereinbart, werden gegebenenfalls Versandkosten erhoben. Diese zusätzlichen Kosten werden den Kunden:Kundinnen bei der Bestellung angezeigt oder mitgeteilt.
2.6.3 Bei Nutzung des Ticketdirect-Verfahrens erfolgt direkt bei dem:der Kunden:Kundin ein Ausdruck des dem:der Kunden:Kundin elektronisch übermittelten Tickets. Das Ticket druckt der:die Kunde:Kundin in unveränderter Größe mit einem geeignetem Drucker auf ein weißes Papier aus. Dem:Der Kunde:Kundin ist bewusst, dass es in seiner:ihrer Verantwortung liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.
2.6.4 Bei von der Veranstalterin ausgewählten Veranstaltungen ist es zudem möglich, das Tickets in elektronischer Form auf das Smartphone des:der Kunden:Kundin übermittelt werden („Handyticket“). Dem:Der Kunde:Kundin ist bewusst, dass es in seiner:ihrer Verantwortung liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die zur Nutzung des Handytickets notwendig sind.
2.7 Jedes Ticket berechtigt nur einmalig zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Es ist ausdrücklich untersagt, ein Ticket entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Sollte eine mehrmalige Kopie oder ein wiederholtes Ausdrucken durch die Veranstalterin festgestellt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, den Zugang zu der Veranstaltung zu verwehren.
Der:Die Kunde:Kundin muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Vervielfältigung von Tickets durch Dritte auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, von dem:der Kunden:Kundin, dessen:deren Eintrittskarte aufgrund seines:ihres Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der Vervielfältigung zu verlangen.
3. Personalisierte Tickets
3.1 Der:Die Kunde:Kundin kann nur personalisierte Tickets von der Veranstalterin zu den Veranstaltungen vor Ort erwerben. Das jeweilige Ticket wird im Rahmen des Erwerbs durch die Veranstalterin als Ausstellerin personalisiert. Die Person, auf die das personalisierte Ticket ausgestellt wird, ist der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin (nachfolgend: »Ticketinhaber:Ticketinhaberin«). Die Veranstalterin hat ein berechtigtes Interesse an dieser Personalisierung. Es soll sichergestellt werden, dass der Zutritt zu den Veranstaltungen nur denjenigen Personen gestattet wird, die das Ticket in zulässiger Weise bei der Veranstalterin oder deren Ticketpartnern erworben haben oder für die das Ticket gemäß Ziffer 3.2 in zulässiger Weise erworben wurde. Die Personalisierung dient der Verhinderung unzulässiger Ticketweitergaben und eines Schwarzmarktes. Die Ausstellung personalisierter Tickets soll darüber hinaus die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie die Kontaktnachverfolgung, zur Eindämmung der Corona-Pandemie sicherstellen.
3.2 Bei Bestellung mehrerer Tickets durch einen:eine Kunden:Kundin ist dieser:diese verpflichtet, die erforderlichen Daten aller weiteren Ticketinhaber, für welche die Tickets jeweils personalisiert werden sollen, an die Veranstalterin zu übermitteln, damit diese die Personalisierung aller Tickets vornehmen kann. Der:Die Kunde:Kundin ist verpflichtet, die anderen Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB, auf die Geltung des Schutz- und Hygienekonzeptes der Veranstalterin sowie auf die notwendige Weitergabe seiner:ihrer Informationen an die Veranstalterin nach dieser Ziffer ausdrücklich hinzuweisen. Jeder:jede Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen muss sich durch den Erwerb und/oder die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm:ihr und der Veranstalterin einverstanden erklären.
4. Ticketpreise, Gutscheine
4.1 Gültig sind jeweils die in den Webshops oder an den Verkaufsstellen einsehbaren Eintrittspreise. In den angegebenen Preisen sind sämtliche Gebühren enthalten.
4.2 Auf alle verfügbaren Tickets werden reduzierte Eintrittspreise für Schüler:Schülerinnen, Studierende (bis zum 30. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende und Erwerbslose gewährt, soweit nicht anders vermerkt.
Die Berechtigung für die reduzierten Preise ist beim Erwerb der Tickets und beim Besuch der Veranstaltung durch Vorlage der entsprechenden Originaldokumente nachzuweisen. Kann die Berechtigung bei Besuch der Veranstaltung nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.
4.3 Gutscheine der Veranstalterin können nur im Webshop der Veranstalterin gegen Eintrittskarten für alle Veranstaltungen eingelöst werden, soweit noch Karten für die jeweilige Veranstaltung verfügbar sind. Der Gutschein muss im Original vorliegen. Gutscheine können nur direkt bei einer Bestellung verrechnet werden. Eine nachträgliche Berechnung ist nicht möglich. Sollte der Wert des Gutscheins für eine Bestellung nicht ausreichen, wird der Restwert in Rechnung gestellt.
Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich. Der Restbetrag wird auf einen neuen Gutschein übertragen.
5. Weitergabe von Tickets
5.1 Tickets werden ausschließlich zur privaten Nutzung verkauft. Es ist insbesondere untersagt,
a) die Tickets in Internetauktionen anzubieten;
b) die Tickets gewerblich zu veräußern;
c) die Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken
der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
5.2 Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, verliert es seine Gültigkeit. Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren und dem:der Kunden:Kundin entschädigungslos und ohne Erstattung des Kaufpreises den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen, die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.
6. Rückgabe, Umtausch, Widerruf
6.1 Die Rückgabe und der Umtausch von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem:Der Kunden:Kundin abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet; dies gilt auch bei Verlust von Tickets auf dem Versandweg.
6.2 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Verbraucherinnen:Verbrauchern bei Verträgen, die die Lieferung von Veranstaltungstickets zum Gegenstand haben, kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den hier vertriebenen Tickets kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher:Verbraucherinnen besteht und dieses auch nicht vertraglich eingeräumt wird.
Der Abschluss eines bindenden Vertrags verpflichtet den:die Kunden:Kundin daher zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
7. Absage, Verlegung, Programmänderung
7.1 Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Tickets. Im Fall der Absage einer Veranstaltung oder bei Abbruch vor der Pause bzw. vor Ablauf der Hälfte der Veranstaltungsdauer wird der Ticketpreis abzüglich, sofern die Tickets per Post versendet wurden, Versandkosten zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Erstattung erfolgt in der Regel durch Überweisung, wenn innerhalb von 6 Wochen nach der geplanten Veranstaltung die Eintrittskarten unter Angabe der Bankverbindung an die Veranstalterin übersandt werden. Eine Rückgabe des Tickets gegen Rückerstattung des Ticketpreises abzüglich System- und Vorverkaufsgebühr ist ausnahmsweise bei Terminverlegungen durch die Veranstalterin bis zum Tag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
7.2 Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht, wenn eine Open Air-Veranstaltung in einen Saal verlegt werden muss, wenn es zu Sichtbehinderungen kommt, oder wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausfällt oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes nach Vertragsschluss entstehende oder erst nachträglich bekannt gewordene Ereignis außerhalb der Kontrolle und Vorhersehbarkeit der Veranstalterin, das von ihr auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt und aller wirtschaftlich und technisch zumutbaren Mittel nicht oder nicht rechtzeitig verhindert werden kann. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Angriffe, hoheitliche Anordnungen, Streik oder vergleichbare Ereignisse. Für Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie gelten die Sonderbestimmungen in Ziffer 13.
8. Veranstaltungen vor Ort
8.1 Der Zutritt zu Veranstaltungen vor Ort wird nur den Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen der jeweiligen personalisierten Tickets gestattet. Der Zutritt wird daher nur denjenigen Besuchern:Besucherinnen gewährt, welche durch die auf dem Ticket vermerkten Individualisierungsmerkmale (bspw. Name, Strich-/QR-Code), identifiziert werden können.
8.2 Die Veranstalterin und das ggf. von ihr eingesetzte Sicherheitspersonal sind berechtigt, zur Verhinderung von Ticket-Schwarzmärkten und zur Durchführung erforderlicher Corona-Pandemie Schutzmaßnahmen die Berechtigung des Ticketinhabers:der Ticketinhaberin zu kontrollieren und den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin zu identifizieren. Zum Nachweis der Identität haben die Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen ein geeignetes Identifikationsdokument, wie bspw. den Personalausweis, auf Verlangen vorzuzeigen.
8.3 Beim Einlass zur Veranstaltung wird die Veranstalterin die Tickets kontrollieren und entwerten. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin wird das Ticket auch während der Veranstaltung mit sich führen. Sobald das Ticket erstmalig zum Einlass verwendet wurde, besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass mit diesem Ticket.
8.4 Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin verpflichtet, vor deren Beginn den ihm:ihr aufgrund der Eintrittskarte zustehenden Platz einzunehmen und Signalfunktionen an Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten auszuschalten. Nach der festgelegten Anfangszeit einer Veranstaltung kommende Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen haben kein Anrecht mehr auf den erworbenen Platz. Ein späterer Einlass ist nur möglich, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
8.5 Die Veranstalterin übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen an dem Veranstaltungsort Straftaten begehen oder in sonstiger Weise Mitarbeiter:Mitarbeiterinnen der Veranstalterin oder andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen gefährden. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht in berechtigter Weise Gebrauch, verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin hat keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des für das Ticket gezahlten Kaufpreises. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin die Veranstaltung stören oder andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen belästigen wird.
8.6 Es ist dem:der Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen untersagt, bei den Veranstaltungen vertragswidrige Gegenstände mit sich zu führen. Unter anderem sind folgende Gegenstände untersagt: Waffen, oder vergleichbare gefährliche Gegenstände, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, mitgebrachte Getränke und Essen, illegale Drogen, Tiere.
9. Veranstaltungen per Stream
9.1 Hat der:die Kunde:Kundin ein Ticket für einen Stream erworben, stellt die Veranstalterin dem:der Kunde:Kundin die vereinbarte Veranstaltung online im Stream für den privaten Gebrauch über das Internet, über internetfähige Fernseher, Computer oder andere Geräte (nachfolgend: »Endgeräte«) live und / oder zeitversetzt zur Verfügung. Gegebenenfalls wird der Stream über einen Ticketpartner der Veranstalterin zur Verfügung gestellt. In diesem Fall finden ergänzend die AGB des Ticketpartners Anwendung. Das jeweilige Ticket berechtigt lediglich zur Nutzung des Streams für den zuvor vereinbarten Zeitraum. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, zu jeder Veranstaltung ein Stream-Ticket anzubieten. Ferner ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, einen Stream sowohl live als auch zeitversetzt anzubieten.
9.2 Mit dem Erwerb eines Streaming-Tickets gewährt die Veranstalterin ein höchstpersönliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, auf den Stream der jeweiligen Veranstaltung zuzugreifen und die jeweiligen Streaming-Inhalte anzusehen. Weitere Rechte oder Ansprüche werden nicht auf den:die Kunden:Kundin übertragen.
9.3 Die Veranstalterin besitzt jegliche Rechte bzw. Verwertungsrechte geistigen Eigentums in Bezug auf die Veranstaltungen, deren Inhalte sowie die Streams. Insbesondere bestehen Urheberrechte der Veranstalterin und/oder Dritter fort.
9.4 Der Stream und sämtliche Inhalte, die über den Stream angesehen werden, sind ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung des:der Kunden:Kundin bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Es ist dem:der Kunden:Kundin ausdrücklich untersagt, den Stream für öffentliche Vorführungen zu verwenden. Der:Die Kunde:Kundin ist somit nicht berechtigt, über die vertragsgemäße Nutzung hinaus ganz oder teilweise den Stream oder dessen Inhalte zu kopieren, aufzuzeichnen, zu speichern, umzuleiten, zu teilen, wiederzugeben, oder anderweitig zu verbreiten oder derartige Handlungen zu ermöglichen. Ein solches Verhalten kann die Veranstalterin zur außerordentlichen Kündigung berechtigen und zu Ansprüchen, bspw. auf Schadensersatz, gegen den:die Kunden:Kundin führen. Zudem hat die Veranstalterin das Recht, den Zugang zum Stream zu sperren, ohne dass dadurch die vertraglichen Verpflichtungen des:der Kunden:Kundin berührt werden.
9.5 Die Inhalte des jeweiligen Streams können weltweit in dem vertraglich vorgesehenen Umfang angesehen werden.
9.6 Der:Die Kunde:Kundin allein ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er:sie über sämtliche Hardware und Software verfügt, die zum Abruf des Streaming-Angebotes technisch erforderlich ist. Der Empfang und die Nutzung des Streams ist nur über ein geeignetes internetfähiges Endgerät möglich. Der Empfang des Streams setzt eine
stabile Internetverbindung voraus. Es obliegt dem:der Kunden:Kundin, für eine ausreichende und stabile Internetverbindung zu sorgen. Ebenso sind diese Verbindungskosten von dem:der Kunden:Kundin zu tragen.
9.7 Soweit zur Nutzung des Streams Zugangsdaten vergeben werden, ist der:die Kunde:Kundin verpflichtet, diese geheim zu halten. Die Weitergabe entsprechender Zugangsdaten ist untersagt.
9.8 Die Veranstalterin schließt die Haftung aus für die verzögerte Erbringung oder die Nichterbringung des Streaming-Dienstes, soweit sich diese Verzögerung oder Nichterbringung der Kontrolle der Veranstalterin bzw. der Kontrolle des dritten Rechtsinhabers entzieht. Dies gilt insbesondere für den Ausfall von elektronischen oder mechanischen Einrichtungen oder Kommunikationswegen, Zugriffe Dritter, Telefon- oder andere Verbindungsprobleme, Computerviren, unerlaubten Zugang, Diebstahl, Bedienfehler, Feuer, extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignissen oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden, Krieg oder Aufruhr.
10. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
10.1 Aus urheber- und leistungsschutzrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin, auch für den privaten Gebrauch, strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadensersatzansprüche auslösen.
10.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsgeräte, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, werden Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen erst dann wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
10.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen, insbesondere auf Bild-, Ton-, und Filmträger, und zu veröffentlichen sowie bei Veranstaltungen am Veranstaltungsort, insbesondere im Zuschauerraum, Fotoaufnahmen und Aufzeichnungen durchzuführen. Die Veranstalterin kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen.
Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsortes mit einer möglichen Ablichtung und Aufzeichnung seiner:ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung und der üblichen und angemessenen Verwertung ohne eine Vergütung einverstanden.
11. ÖPNV
11.1 Das für Veranstaltungen vor Ort erworbene Ticket ist zugleich Ticket für eine Hin-/Rückfahrt zum Veranstaltungsort (KombiTicket) und berechtigt auch nur den:die tatsächlichen Ticketinhaber:Ticketinhaberin zur Nutzung, dessen:deren Namen auf dem Ticket ausgewiesen wird. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin erhält zu diesem Zweck Zugang zum Regelangebot des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (»VRR«) (2. Klasse).
Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit des Regelangebots des VRR für eine Hin-/Rückfahrt zum Veranstaltungsort besteht ausschließlich zwischen dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin und dem Beförderungsunternehmen ein Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRR zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten:
https://www.vrr.de/de/service/downloads/
https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/A_Befoerderungsbedingungen_NRW_Jan_2021.pdf
Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin und dem VRR zustande.
11.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verspätungen oder Ausfälle von Transportmitteln sowie sonstige Leistungsstörungen im Rahmen der Beförderungsverträge. Die Veranstalterin haftet ebenso nicht für Schäden, die dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin im Zusammenhang mit der Beförderung entstehen.
12. Garderobe
12.1 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Garderoben durch die Veranstalterin besteht nicht.
12.2 Soweit die Veranstalterin eine Garderobe anbietet, kann der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin Garderobenstücke (bspw. Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke) nur gegen die Ausgabe einer Garderobenmarke abgeben.
12.3 Gegen die Vorlage der jeweiligen Garderobenmarke händigt das Servicepersonal der Veranstalterin die Garderobenstücke ohne weitere Prüfung der tatsächlichen Berechtigung aus. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobenstücken sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.
12.4 Garderobenstücke können ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin der:die berechtigte Empfänger:Empfängerin ist. Die Veranstalterin darf in diesem Fall die personenbezogenen Daten des:der Kunden:Kundin vor Aushändigung des Garderobenstücks erfassen. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
13. Sonderbestimmungen Covid-19
13.1 Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist jeder:jede Ticketinhaber:Ticketinhaberin beim Besuch einer Veranstaltung vor Ort dazu verpflichtet, die Vorgaben und Auflagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen – insbesondere der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) – und der zuständigen Behörden sowie die bundesgesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ebenso sind das Schutz- und Hygienekonzept der Veranstalterin sowie die nach Ziffer 13.3 getroffenen angemessenen Maßnahmen der Veranstalterin zum Infektionsschutz zu befolgen. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin hat sich vor dem Besuch der Veranstaltung bezüglich dieser Vorgaben zu informieren und an diese zu halten. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei Verstößen des:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin angemessene Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße zu ergreifen, insbesondere kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Eine Entschädigung steht dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin in einem solchen Fall nicht zu. Sofern der Veranstalterin infolge eines schuldhaften Verstoßes des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin Geldstrafen oder Sanktionen auferlegt werden, ohne dass eigenes Verschulden der Veranstalterin vorliegt, kann dieser den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin entsprechend in Regress nehmen.
13.2 Der:Die Kunde:Kundin und der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin erkennen an, dass infolge der Covid-19-Pandemie Veranstaltungen ggf. nur in eingeschränkter Form stattfinden können oder kurzfristig abgesagt werden müssen und dass die Teilnahme an einer Vor-Ort-Veranstaltung die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen und die diesbezügliche Mitwirkung des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin erfordern kann. Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen der Veranstalterin oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie abgesagt wird und ausfällt, verlieren die bereits erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Sollte lediglich eine Durchführung der Veranstaltung vor Ort nicht möglich sein, jedoch ein Stream von der Veranstalterin angeboten werden, so verlieren lediglich die Tickets für den Besuch der Veranstaltung vor Ort ihre Gültigkeit. Dem:Der Kunden:Kundin wird der Ticketpreis in Form einer Rücküberweisung zurückerstattet.
Sollte anstelle des ursprünglichen Spielplans ein Corona-Ersatzspielplan veröffentlicht werden, sind die bereits erworbenen Tickets für Veranstaltungen des ursprünglichen Spielplans nicht mehr gültig und es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung.
13.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, angemessene Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie zu treffen. Hierbei wird sich die Veranstalterin an den behördlichen Empfehlungen orientieren. Hierzu können bspw. folgende, nicht abschließende Maßnahmen, zählen:
- Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Kontaktnachverfolgung
- Einlass und Kontrolle der personalisierten Tickets
- Zeitlich gestufter Einlass der Ticketinhaber
- Verwehrung des Zutritts bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen (gemäß Robert Koch Institut), die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen
- Schutz- und Hygienekonzept
- Beschränkung der Zuschauerzahl
- Vorlage negativer Coronatest (nicht älter als 12 Stunden)
- Nachweis Impfung oder der Genesung von einer Corona-Infektion.
14. Haftung
14.1 Die Veranstalterin haftet gegenüber dem:der Kunden:Kundinnen und gegenüber dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der:die Kunde:Kundin oder der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflichten oder vertragswesentliche Pflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Veranstalterin vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.3 ausgeschlossen.
14.3 Die Haftung der Veranstalterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Veranstalterin.
15. Datenschutz
Die Veranstalterin erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Kunden:Kundinnen und Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet die Veranstalterin die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin, welche unter https://www.ruhrtriennale.de/de/datenschutzerklaerung zu finden ist.
16. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit nicht für alle Veranstaltungen gewährleistet werden kann. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin muss sich bei Bedarf daher vor Ticketerwerb über eine vorhandene Barrierefreiheit informieren. Darüber hinaus wird die Veranstalterin in ihrem Programmheft auf etwaige Einschränkungen der Barrierefreiheit bei konkret betroffenen Veranstaltungen hinweisen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den:der Kunden:Kundinnen sowie dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der:die Kunde:Kundin oder der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin als Verbraucher:Verbraucherin seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
17.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche zwischen der Veranstalterin und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bochum, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
17.3 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
17.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Veranstalterin weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 26.5.2021